Neue Gabelstaplerscheine aufgrund konkretisierter Gesetze

Staplerscheine

Die Anforderungen an den Staplerschein sind im DGUV G 308-001 3.6 wie folgt angegeben:

"Der Fahrausweis sieht, außer den persönlichen Daten und dem Lichtbild der Bedienperson, vor, dass die ausbildende Stelle den Typ sowie die Tragfähigkeit des Gerätes einträgt, auf dem die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgte. Teilnehmende erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung der Stufe 2, ein Qualifikationszertifikat. Die Qualifizierungsstufe 2 soll in den Fahrausweis eingetragen werden. Die Durchführung der betrieblichen Qualifizierung (Stufe 3) ist zu dokumentieren. Hinsichtlich der betrieblichen Qualifizierung soll im Fahrausweis der Betrieb bzw. der betreffende Betriebsteil sowie die Gerätebauart angegeben werden, auf die sich die betriebliche Qualifizierung erstreckte."

Deshalb sind wir von unseren laminierten Ausweisen, die wir seit über 20 Jahren ausstellten abgerückt und verwenden nun typische Ausweise auf Spezialpapier (ähnlich dem Fahrzeugschein). Diese entsprechen den oben genannten Vorgaben und heben sich nun leider nicht mehr erheblich von den Staplerscheinen des Wettbewerbs ab. Unsere Ausweise sind dokumentenecht, wasserfest und erweiterbar.

Auf dem nebenstehenden KI-generierten Bild sind neben unserem Staplerschein auch Staplerscheine anderer Unternehmen erkennbar. Hier die links zu den erkennbaren Firmen: www.dekra.de www.resch-verlag.com www.stapler-schmidt.de www.szfl.de www.betriebinbestform.de.

 

GabelstaplerfahrschuleWir bilden Führer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) aus. Diese Ausbildung ( Gabelstaplerschein ) ist für alle Gabelstaplerfahrer und Bediener von anderen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstandplatz gesetzlich vorgeschrieben. Die Forderung nach DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27), nur geschultes Personal auf Flurförderzeugen einzusetzen, ist mit der hohen Zahl von 12000 meldepflichtigen Unfällen mit Staplern begründet. Ausgebildetes Personal ist nicht nur leistungsfähiger und somit wirtschaftlicher, sondern auch versichert im Schadensfall.
Was auch immer Ihre Beweggründe für die Gabelstaplerfahrerausbildung der Mitarbeiter sein mögen, es ist nicht nur vorgeschrieben, sondern richtig. Eine Investition in Arbeitsschutz ist eine lukrative Maßnahme für Ihr Unternehmen.
Natürlich bilden wir nicht nur in Ihrem Unternehmen vor Ort aus, sondern bieten diese Schulung auch an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Auf unser Homepage finden Sie ständig Termine für den Staplerschein Berlin / Brandenburg.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

Berlin und Brandenburg

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